Hinweis zum geistigen Heilen:


Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02. März 2004 (AZ: 1 BVR 784/03) ist geistiges (spirituelles) Heilen ohne Heilpraktiker-Erlaubnis möglich: Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Methoden geistigen (spirituellen) Heilens, wie z.B. durch Handauflegen, aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktiker-Erlaubnis.

Fern-Einweihungen werden außerhalb der Heilkunde angeboten und ersetzen nicht den Arzt/Tierarzt oder Heilpraktiker/Tierheilpraktiker/Therapeut.
Sie ersetzen keine medizinische Versorgung oder Medikamente. Ätherische Systeme... etc. sind keinesfalls ein Ersatz für die Heil-Mittel. Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Heilversprechen abgegeben.
Fern-Einweihungen sind keine Heil-Methoden. Bei Einweihungen können starke Energien fließen daher sollte man psychisch und physisch gesund sein. Jeder ist für das was er bekommt und erfährt selbst verantwortlich.
Ich ersetze nicht die medizinische Versorgung, nicht den Arzt/Tierarzt oder Heilpraktiker/Tierheilpraktiker, analysiere und diagnostiziere nicht, verschreibe/empfehle keine Medikamente/Heilmittel. Ich gebe keine Heilversprechen ab.

Bei meinen Fernanwendungen handelt es sich um GEISTIGES HEILEN.
Geistiges Heilen aktiviert die Selbstheilungskräfte und ersetzt zu keiner Zeit den Mediziner, Therapeut oder den Apotheker. Ich bin kein Tierarzt, Heilpraktiker oder Therapeut ect., analysiere und diagnostiziere nicht, verschreibe/empfehle keine Medikamente/Heilmittel.
Ich gebe keine Heilversprechen ab.

Ich rate dringend bei jeglichen Beschwerden immer einen Arzt, Therapeuten oder Heilpraktiker aufzusuchen!!!
Ich rate dringend bei jeglichen Beschwerden ihres Tieres immer einen Tierarzt, Tiertherapeuten oder Tierheilpraktiker aufzusuchen!!!

 

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